Basis für Ihre Entscheidungsfindung
Wertindikation
Bei der Wertindikation wird überschlägig der Wert zu einem festgelegten Stichtag ermittelt. Dabei werden
die bei Verkehrswertgutachten üblichen, umfangreichen Prüfungen und Unterlagenanforderungen in Absprache mit
dem Auftraggeber nicht oder nur teilweise durchgeführt.
Es handelt sich daher nicht um ein Gutachten gem. § 194 BauGB
Die Wertindikation erstelle ich u.a. im Rahmen einer Beratung des Auftraggebers, z.B. in Kauf- oder auch
in Verkaufsverhandlungen; sie ist dann Teil dieser Beratung.
Leisten Sie sich Sicherheit, sprechen Sie uns an.